Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

I. Jahrespauschalzuschüsse an die Mitgliedsverbände

Jedem Mitgliedsverband des Stadtjugendring Singen wird jährlich eine Pauschale von 230,-- Euro auf Antrag gewährt. Pro Mitglied wird jedem Mitgliedsverband zusätzlich zur Jahrespauschale 1,20 Euro vergütet. Das Mitglied muss jedoch in Singen wohnhaft sein und darf das Alter von 21 Jahren nicht überschreiten.

Spätester Antragstermin ist der 30. April jeden Jahres.

II. Zuschüsse für Jugendgruppenleiterausbildung

Der Stadtjugendring Singen gewährt aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Jugendgruppenleiterausbildung Zuschüsse für die Teilnahme an Lehrgängen der Aus- und Weiterbildung von Jugendleitern und Jugendgruppenleitern. Im Rahmen der im Haushaltsplan der Stadt Singen zur Verfügung stehenden Mitteln werden folgende Zuschüsse gewährt, bis zu

  1. 50 % der angefallenen Fahrtkosten
  2. 50 % der entstandenen Seminar- oder Lehrgangskosten

Grundsätzlich sind die angefallenen Fahrtkosten sowie die ent­standenen Seminar- und Lehrgangskosten durch Vorlage der Originalbelege nachzuweisen. Zwingend ist ein Programm des besuchten Lehr­ganges oder Seminars sowie eine Teilnehmerliste mit Unterschriftsbestätigung des oder der Teilnehmer(s) dem Antrag beizufügen.

Anträge sind bis spätestens 31. Dezember jeden Jahres einzureichen. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsverbände mit ihren Gruppen, jedoch nicht Einzelpersonen. Die Zuschüsse werden auch außerhalb Singen wohnhaften Teilnehmern gewährt, die einem Mitgliedsverband des Stadtjugendring angehören.

III. Zuschüsse zu Anschaffungen

Die Stadt Singen gewährt im Rahmen der für Anschaffungen des Stadtjugendring und seiner Mitgliedsverbände im Haushalt verfügbaren Mittel, unter Beachtung der hierfür erlassenen Richtlinien und des Förderungskataloges, Zuschüsse in Höhe von 25 % der entstandenen Kosten.

Anträge hierzu sind über den Stadtjugendring bis spätestens 01.November eines jeden Jahres unter Vorlage der 0riginalbelege- und Unterlagen einzureichen .

IV. Sonstige Zuschüsse

In Ausnahmefällen können im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel auch andere Lehrgänge, Veranstaltungen, sonstige Aktivitäten und Maßnahmen der Mitgliedsverbände gefördert und bezuschusst werden. Den Anträgen hierzu sind Programme und Teilnehmerlisten usw. beizufügen. Über die Gewährung von Zuschüssen für derartige Maßnahmen entscheidet - nach Vorberatung durch den Vorstand- die Vollversammlung.

Richtlinien zur Gewährung von städtischen Zuschüssen für Anschaffungen des Stadtjugendrings und seiner Mitgliedsverbände

  1. Die Stadt Singen gewährt dem Stadtjugendring Singen und seinen Mitgliedsverbänden auf Antrag im Rahmen der städtischen Haushaltsmittel für Anschaffungen einen Zuschuss in Höhe von mindestens 25 % der Kosten.
  2. Folgende Anschaffungen werden bezuschusst:
  3. Für Anschaffungen, die im Rahmen der Richtlinien für die Förderung der Leibesübung in der Stadt Singen (Hohentwiel) bezuschusst werden, ist im Rahmen dieser Richtlinien kein zusätzlicher Zuschuss möglich.
  4. Der Antragsteller hat die entstandenen Kosten mit quittierten Originalbelegen nachzuweisen und die Verwendung des Zuschusses ausschließlich für Maßnahmen der Jugendpflege und –hilfe durch Erklärung zu garantieren.
  5. Die Anträge werden vom Stadtjugendring und der Stadtjugendpflege gemeinsam geprüft. Sie sind bis spätestens 1. November eines jeden Jahres beim Stadtjugendring einzureichen.
  6. Einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen nach diesen Richtlinien gibt es nicht. Sofern die Haushaltsmittel nicht ausreichen, ist die Stadtverwaltung berechtigt, anteilige Kürzungen des Zuschussansatzes vorzunehmen.
  7. Diese Richtlinien gelten ab dem Haushaltsjahr 1985.