Jedem Mitgliedsverband des Stadtjugendring Singen wird jährlich eine Pauschale von 230,-- Euro auf Antrag gewährt. Pro Mitglied wird jedem Mitgliedsverband zusätzlich zur Jahrespauschale 1,20 Euro vergütet. Das Mitglied muss jedoch in Singen wohnhaft sein und darf das Alter von 21 Jahren nicht überschreiten.
Spätester Antragstermin ist der 30. April jeden Jahres.
II. Zuschüsse für JugendgruppenleiterausbildungDer Stadtjugendring Singen gewährt aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Jugendgruppenleiterausbildung Zuschüsse für die Teilnahme an Lehrgängen der Aus- und Weiterbildung von Jugendleitern und Jugendgruppenleitern. Im Rahmen der im Haushaltsplan der Stadt Singen zur Verfügung stehenden Mitteln werden folgende Zuschüsse gewährt, bis zu
Grundsätzlich sind die angefallenen Fahrtkosten sowie die entstandenen Seminar- und Lehrgangskosten durch Vorlage der Originalbelege nachzuweisen. Zwingend ist ein Programm des besuchten Lehrganges oder Seminars sowie eine Teilnehmerliste mit Unterschriftsbestätigung des oder der Teilnehmer(s) dem Antrag beizufügen.
Anträge sind bis spätestens 31. Dezember jeden Jahres einzureichen. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsverbände mit ihren Gruppen, jedoch nicht Einzelpersonen. Die Zuschüsse werden auch außerhalb Singen wohnhaften Teilnehmern gewährt, die einem Mitgliedsverband des Stadtjugendring angehören.
III. Zuschüsse zu AnschaffungenDie Stadt Singen gewährt im Rahmen der für Anschaffungen des Stadtjugendring und seiner Mitgliedsverbände im Haushalt verfügbaren Mittel, unter Beachtung der hierfür erlassenen Richtlinien und des Förderungskataloges, Zuschüsse in Höhe von 25 % der entstandenen Kosten.
Anträge hierzu sind über den Stadtjugendring bis spätestens 01.November eines jeden Jahres unter Vorlage der 0riginalbelege- und Unterlagen einzureichen .
IV. Sonstige ZuschüsseIn Ausnahmefällen können im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel auch andere Lehrgänge, Veranstaltungen, sonstige Aktivitäten und Maßnahmen der Mitgliedsverbände gefördert und bezuschusst werden. Den Anträgen hierzu sind Programme und Teilnehmerlisten usw. beizufügen. Über die Gewährung von Zuschüssen für derartige Maßnahmen entscheidet - nach Vorberatung durch den Vorstand- die Vollversammlung.